Basierend auf dieser Definition werden Gabelstapler hauptsächlich in sechs Typen eingeteilt: Gegengewichtsstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler, Portalstapler, Palettenstapler und Dreiwegestapler. Alle sechs dieser Kategorien werden als „Sonderausrüstung“ klassifiziert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Palettenhubwagen ohne Hubmast für Stapelvorgänge-sowie nicht-selbstfahrende (manuell betriebene) Palettenstapler-nicht der oben genannten Definition eines Gabelstaplers entsprechen und daher nicht in den Anwendungsbereich der Sonderausrüstungsverordnung fallen.
Zusätzlich zu den oben genannten Kernklassifizierungen können Gabelstapler nach anderen gängigen Dimensionen kategorisiert werden. Basierend auf ihrer Antriebsquelle können sie in Gabelstapler mit Verbrennungsmotor (betrieben mit Diesel, Benzin oder Flüssiggas), elektrische Gabelstapler und manuelle Gabelstapler unterteilt werden. Gabelstapler mit Verbrennungsmotor, die für ihre einfache Betankung und ihre Fähigkeit für einen Dauerbetrieb über lange Zeit bekannt sind, werden häufig im Freien oder in Umgebungen eingesetzt, in denen Abgasemissionen und Geräuschpegel keinen strengen Beschränkungen unterliegen. Umgekehrt werden Elektrostapler, die sich -durch ihre Umweltfreundlichkeit-und ihren niedrigen Geräuschpegel auszeichnen-, häufig in Innenräumen und in Umgebungen mit strengen Umweltanforderungen eingesetzt.
Gemäß den von der World Industrial Trucks Statistics (WITS) festgelegten Klassifizierungsstandards werden Flurförderzeuge in die Klassen I bis V eingeteilt. Zu den für Gabelstapler relevanten Hauptklassen gehören: Klasse I (Elektro-Gegengewichtsstapler), Klasse II (Elektro-Lagerhaus-Fahrerstapler), Klasse III (Elektro-Lagerstapler), Klasse IV (Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor und Vollreifen) und Klasse V (Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor und Luftreifen).
Gängige Modellbezeichnungen für Gabelstapler enthalten in der Regel wichtige Informationen zum Fahrzeug. Am Beispiel von „CPCD30“-basierend auf dem standardmäßigen chinesischen Nomenklatursystem-bezeichnet das „C“ einen Gabelstapler; das „P“ bedeutet eine Gegengewichtsstruktur; das zweite „C“ weist auf eine Dieselmotor-Stromquelle hin; das „D“ bezeichnet ein hydraulisches Übertragungssystem; und die „30“ steht für eine Nenntragfähigkeit von 3 Tonnen.